Illustration Arzneimittel

Pflichtlager-Unternehmen – Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln

Wenn Ihr Arzneimittel gemäss der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln der Lagerpflicht untersteht, sind Sie verpflichtet, sich bei der Helvecura Genossenschaft zu melden und mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL einen Pflichtlagervertrag abzuschliessen. 

Mit dem Führen eines Pflichtlagers leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung in schweren Mangellagen.

Grundsätzliche Einordnung

Bringt eine Handelsfirma oder Herstellerin ein Arzneimittel in Verkehr, ist sie verpflichtet zu prüfen, ob es sich um ein lebenswichtiges Arzneimittel gemäss Verordnung handelt. Ist dies der Fall, prüft das Unternehmen, ob für das Arzneimittel eine Meldepflicht über die Heilmittelplattform besteht und ob zusätzlich eine Pflichtlagerhaltung vorgeschrieben ist.

Besteht eine Pflichtlagerpflicht, erfolgt zusätzlich zur Meldung über die Heilmittelplattform der Abschluss eines Pflichtlagervertrags mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sowie die Meldung an die Helvecura Genossenschaft.

Basierend auf den monatlichen Absatzzahlen wird die erforderliche Pflichtlagermenge berechnet und mit dem Pflichtlager-Unternehmen ein Aufbauplan vereinbart.

Besteht keine Pflichtlagerpflicht, sind im Rahmen der Pflichtlagerhaltung keine weiteren Schritte erforderlich.

Wenn eine Lagerpflicht besteht

Ein Teil der meldepflichtigen Arzneimittel ist besonders versorgungsrelevant. Für diese lebenswichtigen Arzneimittel besteht eine Pflicht zur Lagerhaltung.

Das bedeutet:

Unternehmen müssen für bestimmte lebenswichtige Arzneimittel ein Pflichtlager anlegen und unterhalten. Diese Pflichtlager können bei schweren Mangellagen eingesetzt werden, wenn die Versorgung vorübergehend nicht mehr durch den Markt sichergestellt werden kann.

Prüfen Sie hier, ob Ihr Arzneimittel lagerpflichtig ist:

Ihre Pflichten als Pflichtlager-Unternehmen

Als Pflichtlager-Unternehmen sind Sie für die Einhaltung der Vorgaben zur Pflichtlagerhaltung verantwortlich.

Ihre wichtigsten Aufgaben:

  • Pflichtlager für definierte Arzneimittel führen
  • Melde- und Informationspflichten einhalten
  • Zusammenarbeit mit dem Bund und Helvecura sicherstellen

Umsetzung der Pflichtlagerhaltung

Die Pflichtlagerhaltung erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorgaben und festgelegten Abläufen. Helvecura begleitet Sie bei der Umsetzung der Anforderungen und sorgt für eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden.

Unterstützung durch Helvecura

Helvecura unterstützt die Umsetzung der Pflichtlagerhaltung und stellt die organisatorischen Abläufe sicher.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei

  • der Einordnung Ihrer Situation im Zusammenhang mit der Lagerpflicht
  • der Klärung und Abstimmung der Anforderungen mit den zuständigen Stellen
  • der Organisation und administrativen Begleitung der Pflichtlagerprozesse
  • Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Fragen zur Finanzierung der Pflichtlagerhaltung, insbesondere zum Garantiefonds und zu Entschädigungen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und in Abstimmung mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung geregelt werden
  • der Anwendung der Pflichtlager-Applikation und der Meldung von Pflichtlagerveränderungen