Bringt eine Handelsfirma oder Herstellerin ein Arzneimittel in Verkehr, ist sie verpflichtet zu prüfen, ob es sich um ein lebenswichtiges Arzneimittel gemäss Verordnung handelt. Ist dies der Fall, prüft das Unternehmen, ob für das Arzneimittel eine Meldepflicht über die Heilmittelplattform besteht und ob zusätzlich eine Pflichtlagerhaltung vorgeschrieben ist.
Besteht eine Pflichtlagerpflicht, erfolgt zusätzlich zur Meldung über die Heilmittelplattform der Abschluss eines Pflichtlagervertrags mit dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung sowie die Meldung an die Helvecura Genossenschaft.
Basierend auf den monatlichen Absatzzahlen wird die erforderliche Pflichtlagermenge berechnet und mit dem Pflichtlager-Unternehmen ein Aufbauplan vereinbart.
Besteht keine Pflichtlagerpflicht, sind im Rahmen der Pflichtlagerhaltung keine weiteren Schritte erforderlich.