Pflichtlagersystem – Versorgungssicherheit durch Pflichtlager

Das Pflichtlagersystem stellt sicher, dass lebenswichtige Arzneimittel in der Schweiz auch in schweren Mangellagen verfügbar bleiben. Es ermöglicht, Versorgungsengpässe kurzfristig zu überbrücken und Zeit für die Wiederherstellung der Versorgung zu gewinnen.
Die Pflichtlagerhaltung ist ein zentrales Instrument der Wirtschaftlichen Landesversorgung WL.

Versorgungsengpässe und warum Pflichtlager notwendig sind

Das Pflichtlagersystem umfasst eine grosse Anzahl lebenswichtiger Arzneimittel und wird seit Jahrzehnten angewendet und kontinuierlich weiterentwickelt. 

Die Pflichtlager sind so dimensioniert, dass sie in einer schweren Mangellage je nach Arzneimittel den durchschnittlichen Bedarf der Schweizer Bevölkerung während zwei bis vier Monaten abdecken können.

Die Versorgung mit Arzneimitteln ist heute stärker von internationalen Lieferketten abhängig als früher. Versorgungsengpässe nehmen zu und betreffen auch die Schweiz. Besonders häufig betroffen sind wichtige, oft preisgünstige Medikamente wie Antibiotika, Impfstoffe oder Schmerzmittel. 

Rollen und Verantwortungen

Klare Zuständigkeiten und Zusammenarbeit für die Sicherstellung der Versorgung bei schweren Mangellagen. 

Bund

  • setzt den gesetzlichen Rahmen für die Pflichtlagerhaltung 
  • bestimmt, welche Arzneimittel der Pflichtlagerpflicht unterstehen 
  • überwacht die Versorgungslage und trifft bei Bedarf Massnahmen 

Helvecura

  • erfüllt die ihr vom Bund übertragenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung 
  • ist Bindeglied zwischen Bund und Wirtschaft 
  • betreibt und betreut die Applikation zur Führung der Pflichtlagerdaten 
  • stellt die administrativen und organisatorischen Abläufe der Pflichtlagerhaltung sicher 
  • wirkt bei der Festlegung und Umsetzung von Entschädigungen im Rahmen des Garantiefonds mit 
  • ist Ansprechpartnerin für Pflichtlager-Unternehmen und Behörden

Pflichtlager-Unternehmen

  • führen und bewirtschaften die Pflichtlager gemäss den gesetzlichen Vorgaben 
  • melden Pflichtlagerveränderungen und Verkäufe 
  • stellen die Verfügbarkeit der Arzneimittel gemäss den Vorgaben in schweren Mangellagen sicher 
  • erhalten Entschädigungen für die Pflichtlagerhaltung im Rahmen des Garantiefonds

Das Pflichtlagersystem basiert auf einem klar definierten gesetzlichen Rahmen und einem koordinierten Zusammenspiel aller Beteiligten. Die Umsetzung erfolgt im definierten Rahmen eigenständig und koordiniert durch Helvecura und die Pflichtlagerhalter. Dadurch können Prozesse effizient gestaltet werden, ohne dass der Bund operativ beigezogen werden muss.

Helvecura verbindet, koordiniert und betreibt das Pflichtlagersystem.

Die Pflichtlagerhaltung von lebenswichtigen Arzneimitteln wird von den Pflichtlager-Unternehmen organisiert, umgesetzt und finanziert.

 

Die Versorgung in schweren Mangellagen erfolgt im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes. Erfahren Sie mehr über die Rechtsgrundlagen, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der von der Helvecura ausgeführten Aufgaben stehen.