Porträt

Die Helvecura Genossenschaft stellt sich vor

Die Helvecura ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Als Genossenschaft erfüllt sie Aufgaben, die ihr vom Bund im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung übertragen werden und wahrt die Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiete der Pflichtlagerhaltung.

Sie schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung und richtet eine angemessene Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwendungen aus. Sie schützt ihre Mitglieder gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind, soweit sie während der Dauer der vertraglichen Lagerhaltung auf den Pflichtlagern entstehen. Sie orientiert die Genossenschafter und Behörden über den Stand der schweizerischen Heilmittelversorgung mit den Produkten, die der Lagerhaltungspflicht unterstellt sind.

In die Genossenschaft sind alle natürlichen Personen, juristischen Personen und Handelsgesellschaften aufzunehmen, die mit dem Bund einen Pflichtlagervertrag über Heilmittel im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung abgeschlossen haben.

Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung ist es, die Schweiz bei Mangellagen mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen. Eines der Ziele der wirtschaftlichen Landesversorgung ist es, die Bevölkerung der Schweiz während mehreren Monaten trotz Mangellage mit wichtigen Heilmitteln zu versorgen. So müssen z.B. Antibiotika zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten unmittelbar zur Verfügung stehen. Fehlen antibiotisch wirkende Substanzen, so kann das für Mensch und Tier innerhalb von kurzer Zeit lebensbedrohliche Folgen haben. Die Schweiz ist bei den Antibiotika vollumfänglich vom Import abhängig.

Zusätzlich zu der bisherigen Pflichtlagerhaltung von Antibiotika werden seit 2004 auch antivirale Medikamente an Lager gelegt. Diese Medikamente dienen zur wirksamen Bekämpfung einer Grippepandemie. Grippepandemien stellen eine für die gesamte Weltbevölkerung äusserst ernst zu nehmende Gefahr dar und können in unvorbereiteten Zivilgesellschaften massivste gesundheitliche Schäden verursachen. Daher sind sorgfältige Vorbereitungen wie das Anlegen von Vorräten an Medikamenten für eine wirksame Bekämpfung derartiger Ereignisse insbesondere auch nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unverzichtbar. In den Jahren 2013 und 2014 erfolgte eine weitere, wesentliche Ausweitung der Lagerpflicht in der Gruppe der Antiinfektiva der Human- und Veterinärmedizin und die Unterstellung von Opiaten und Starke Analgetika der Humanmedizin unter die Pflichtlagerpflicht. Im 2016 erfolgte zudem die Einführung des Pflichtlagerobligatoriums für ausgewählte Impfstoffe der Humanmedizin.

In der Rubrik Rechtsgrundlagen sind die wesentlichen Dokumente aufgeführt, welche die genauen rechtlichen Bestimmungen beinhalten.